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Vertraulichkeitsvereinbarung

Für die Durchführung der Tätigkeiten der Gesundheitseinrichtung und/oder der von der Dienstleistungserbringer erbrachten Dienstleistungen und/oder der zu beschaffenden Produkte (im Folgenden kurz als "Dienstleistung" bezeichnet) werden alle Informationen, die vollständig vertraulich sind (einschließlich, aber nicht beschränkt auf) persönliche, kommerzielle, finanzielle, rechtliche und technische Informationen sowie alle Informationen und Dokumente, die aufgrund der Erbringung von Gesundheitsdiensten erhalten werden (im Folgenden kurz als "Informationen" bezeichnet), in gedruckter, mündlicher, visueller und/oder elektronischer Form an den Dienstleistungserbringer übermittelt oder übermittelt.

Folgende Regeln gelten für die von der Gesundheitseinrichtung an den Dienstleistungserbringer übermittelten Informationen:

Im Rahmen dieser Vereinbarung sind alle in schriftlicher, mündlicher, gedruckter, visueller oder elektronischer Form von der Gesundheitseinrichtung an den Dienstleistungserbringer offengelegten/offengelegten Informationen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf) von vertraulicher Natur.
Alle Korrespondenz und/oder Übermittlungen, die zwischen den Parteien per Brief, Fax, E-Mail, digitalem Datentransfer usw. erfolgen, und/oder alle Informationen, die auf irgendeine Weise erhalten werden, fallen unter die Vertraulichkeit.
Der Dienstleistungserbringer stellt sicher, dass diese Informationen vertraulich behandelt werden, dass ihre Vertraulichkeit absolut gewahrt wird, dass sie nicht in anderer Weise verarbeitet werden, es sei denn, die Gesundheitseinrichtung fordert schriftlich etwas anderes an, dass sie nicht in irgendeiner Form oder Weise Dritten offengelegt werden, sei es für finanzielle oder nicht finanzielle Vorteile, und dass sie nicht in irgendeiner Form oder Weise für irgendeinen Zweck an Dritte weitergegeben werden, egal zu welchem Zweck.
Der Dienstleistungserbringer darf die Informationen nur an seine Mitarbeiter, Unterauftragnehmer und andere verbundene Personen weitergeben, die die Informationen für die Durchführung der ihm übertragenen Arbeit benötigen, vorausgesetzt, dass sie sich an die in dieser Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen zur Vertraulichkeit und zur begrenzten Verarbeitung der Informationen halten und in diesem Rahmen schriftliche Verfahren festlegen; der Dienstleistungserbringer erklärt ausdrücklich im Voraus und verpflichtet sich, dass er gemeinsam und gesamtschuldnerisch haftet, wenn diese Personen gegen die in dieser Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen verstoßen.
Der Dienstleistungserbringer verpflichtet sich, die gleiche Sorgfalt walten zu lassen, um die Informationen der Gesundheitseinrichtung zu schützen, wie er es bei seinem eigenen vertraulichen Informationen tut, vorausgesetzt, dass er nicht unter die Standards zum Schutz von Gesundheitsdaten fällt.
Der Dienstleistungserbringer darf die Informationen nur zum Zwecke der Erfüllung der ihm übertragenen Arbeit verwenden, darf sie nicht für einen anderen Zweck verwenden oder offenlegen und darf sie nicht offenlegen.
Wenn der Dienstleistungserbringer über einen Verstoß gegen die Vertraulichkeit der Informationen informiert wird, muss er die Gesundheitseinrichtung unverzüglich und schriftlich über die Situation informieren.
Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen, die vom Datenschutzrat für den Schutz von Gesundheitsdaten und anderen personenbezogenen Daten festgelegt wurden, die von der Gesundheitseinrichtung im Rahmen des Vertrags geteilt werden, werden vom Dienstleistungserbringer umgesetzt.
Diese Vereinbarung bleibt so lange in Kraft, wie die Geschäftsbeziehung im Rahmen der Dienstleistung fortbesteht, und die Verpflichtung des Dienstleistungserbringers bezüglich der Vertraulichkeit der Informationen bleibt auch nach Beendigung der Beziehung zwischen den Parteien unbefristet bestehen.
Das Unterlassen einer Behauptung eines Verstoßes gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung oder ein Verzicht der betreffenden Partei auf eine solche Behauptung stellt keinen Verzicht auf einen späteren Verstoß dar und beeinträchtigt nicht die Gültigkeit der verletzten Bestimmung. Das Unterlassen einer Behauptung eines Verstoßes gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung hindert die betreffende Partei nicht daran, ihre Rechte aus dieser Vereinbarung und dem Gesetz später auszuüben, es sei denn, es liegt ein ausdrücklicher schriftlicher Verzicht vor.
Die Parteien werden sich schriftlich innerhalb von 3 (drei) Werktagen über Änderungen an den für die Benachrichtigung angegebenen Adressen informieren. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgen alle Mitteilungen an die zuletzt benannte Benachrichtigungsadresse der betreffenden Partei, und eine solche Mitteilung gilt auch dann als gültig, wenn sie die betreffende Partei nicht erreicht hat.

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