Um die von Unisa Health Turkey bereitgestellten Dienstleistungen durchführen zu können, müssen wir möglicherweise Ihre persönlichen Informationen und Gesundheitsdaten erfahren und innerhalb der für die zu erbringende Dienstleistung erforderlichen Grenzen aufzeichnen und speichern.
Die Gesundheitsdaten, die wir erfassen müssen, um Ihnen Gesundheitsdienstleistungen anbieten zu können, gelten gesetzlich als besondere Kategorien personenbezogener Daten. In diesem Zusammenhang sind persönliche Gesundheitsdaten gemäß Artikel 6 Absatz 2 des Datenschutzgesetzes Nr. 6698 nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung der betroffenen Person zu erfassen, es sei denn, es liegen besondere gesetzlich festgelegte Fälle vor. Daher ist es erforderlich, diese ausdrückliche Einwilligung von Ihnen einzuholen.
INFORMATIONSTEXT
Dieser Text umfasst die von Ihnen während Ihres Besuchs in unserer Klinik mündlich, schriftlich, visuell oder elektronisch bereitgestellten personenbezogenen Daten sowie die von Ihnen über das Internet und mobile Anwendungen oder elektronisch übermittelten oder in unserer Klinik erhaltenen personenbezogenen Daten (Testergebnisse, Rezepte, Fotos usw.). In diesem Zusammenhang werden die für die Ausführung der von uns erbrachten Dienstleistungen erforderlichen personenbezogenen Gesundheitsdaten, einschließlich Ihres Namens, Nachnamens, Ihrer türkischen Personalausweisnummer (oder Ihrer Passnummer oder vorläufigen türkischen Personalausweisnummer, wenn Sie kein türkischer Staatsbürger sind), Ort und Datum der Geburt, Familienstand, Geschlechtsinformation, Identitätsdaten, verschiedene Identifikationsdokumente, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, finanzielle Daten wie Ihre Bankkontonummer und IBAN-Nummer, medizinische Vorgeschichte in Ihrer Patientenakte, Informationen zur Krankheitsgeschichte, Untersuchungsdaten, Daten zu den an Ihnen durchgeführten Verfahren, Rezeptinformationen, Ihre Fotos, alle Arten von Bildern, Audio-/Videoaufnahmen, Labor- und Bildgebungsergebnisse, Testergebnisse, Gesundheits- und Sexuallebensdaten, die während der Ausführung medizinischer Diagnose-, Behandlungs- und Pflegedienste erhalten wurden, Daten im Zusammenhang mit privaten Krankenversicherungen und Daten der Sozialversicherungsinstitution als personenbezogene Daten betrachtet.
Diese personenbezogenen Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet: „Durchführung von Notfallmanagementprozessen, Durchführung von Aktivitäten in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung, Durchführung von Finanz- und Buchhaltungsangelegenheiten, Sicherstellung der Sicherheit des physischen Raums, Durchführung von Rechtsangelegenheiten, Durchführung von Kommunikationsaktivitäten, Durchführung von Geschäftsaktivitäten/-prüfungen, Durchführung von Arbeits- und Gesundheitsschutzaktivitäten, Durchführung von After-Sales-Support-Dienstleistungen für Waren/Dienstleistungen, Durchführung von Verkaufsprozessen für Waren/Dienstleistungen, Durchführung von Produktions- und Betriebsprozessen für Waren/Dienstleistungen, Durchführung von Kundenbeziehungsmanagementprozessen, Durchführung von Aktivitäten zur Kundenzufriedenheit, Organisation und Veranstaltungsmanagement, Durchführung von Speicher- und Archivierungsaktivitäten, Durchführung von Vertragsprozessen, Verfolgung von Anfragen/Beschwerden, Bereitstellung von Informationen an berechtigte Personen, Einrichtung und Verfolgung von Besucherregistern.“
Diese personenbezogenen Daten werden gemäß dem Datenschutzgesetz Nr. 6698 und den einschlägigen Rechtsvorschriften nur in dem Umfang verarbeitet, der für die zu erbringende Gesundheitsdienstleistung erforderlich ist, und werden in unserem System/Archiv für einen Zeitraum von höchstens der allgemeinen Verjährungsfrist von 10 Jahren „solange wie für die Erfüllung der Aufzeichnungszwecke erforderlich“ gespeichert. Ihre in diesem Zusammenhang verarbeiteten Daten werden als Berufsgeheimnis geschützt, die Vertraulichkeit wird gewährleistet und sie werden nur in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften und nur in dem Umfang der angeforderten Daten auf offiziellem Wege mit dem Ministerium für Gesundheit (Examinationsinformationssystem), dem Finanzministerium, dem Justizministerium und anderen Regierungsbehörden und -organisationen geteilt. Außerdem werden Ihre persönlichen Daten im Falle einer Behandlung in einem Krankenhaus mit dem entsprechenden Krankenhaus geteilt. Sie werden nicht mit anderen Dritten/Institutionen/Organisationen geteilt.
In Fällen, in denen die Vertraulichkeit persönlicher medizinischer Aufzeichnungen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit eingeschränkt sein muss, wie z. B. die Verpflichtung zur Meldung von Infektionskrankheiten an die zuständigen Behörden gemäß Artikel 58 des Gesetzes Nr. 1593 über öffentliche Gesundheit, oder in Fällen von gesetzlichen Verpflichtungen wie der Verpflichtung zur Meldung von Straftaten, möchten wir darauf hinweisen, dass persönliche medizinische Aufzeichnungen möglicherweise in begrenztem und angemessenem Umfang geteilt werden können.